Minimierung der Verwaltungskosten und Optimierung
der Privaten Honorarabrechnung nach GOÄ
1. Elektronische Datenübertragung
Bei
PAD
dienen
CD's,
DVD's,
USB-Stick's
und
handelsübliche
Speicherkarten
als
Datenträger
für
die
Übermittlung
der
Abrechnungsdaten.
Auch
Dateneingänge
per
E-Mail
sind
möglich.
Der
Arzt
erstellt
den
Datenträger
aus
seinem
Anwendungsprogramm.
Die
Daten
werden
im
Rahmen
eines
beleglosen
Datenträgeraustausches
direkt
an
SYSTEM med.
weitergegeben.
SYSTEM
med.
liest
die
Datenträger,
die
im
Datei-
und
Satzaufbau
den
Spezifikationen
der
normierten
Schnittstelle
"PAD"
entsprechen,
ein
und
erstellt entsprechend den Richtlinien der GOÄ eine Abrechnung.
2. Abrechnungsblätter von System med.
Bei
Übermittlung
der
abrechnungsrelevanten
Daten
per
Abrechnungsblätter
an
die
SYSTEM
med.,
tragen
Sie
alle
Behandlungsdaten
(
Behandlungsdatum,
Leistungsziffern,
Faktoren,
Begründungen,
etc.)
in
die
von
SYSTEM
med.
gestellten
Abrechnungsblätter ein.
Nach
Abschluss
der
Behandlung
senden
Sie
bitte
das
Original
an
SYSTEM
med.
zur
Abrechnung
-
die
Kopie
(gelbes
Blatt)
ist
für
Ihre
Unterlagen
bestimmt.
SYSTEM
med.
erstellt
aus
den
von
Ihnen
eingereichten
Abrechnungsblättern die Liquidatione.
So einfach übermitteln Sie Ihre GOÄ-Abrechnungsdaten
Service und Leistungen
Privathonorarabrechnungen nach GOÄ für:
•
Privatpatienten
•
Berufsgenossenschaften (nach Abkommen Ärzte/UV-Träger)
•
Selbstzahler, Beamte
•
Zusatzversicherte
•
Gutachten ...
•
DCS Touristik als Partner
Unsere Intention
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen als Arzt, die Ihnen
mehr Zeit für das Wesentliche - Ihre Patienten - lässt, bei
gleichzeitiger Kostensenkung Ihrer Verwaltung.
Summa summarum: Bessere Effizienz und Wirtschaftlichkeit!
Namhafte Institutionen und eine Vielzahl Ihrer Kollegen,
nehmen unseren Service bereits in Anspruch.
Fordern auch Sie ein individuelles Angebot an.
Die SYSTEM med. GmbH verpflichtet sich,
die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach Weisungen des Arztes und unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
durchzuführen. Sämtliche Mitarbeiter von SYSTEM med.
sind bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Strafandrohung nach dem
Strafgesetzbuch zur Verschwiegenheit verpflichtet.